
Warum das Gesetz nachgebessert werden muss
Stand: 29.03.2023 12:50 Uhr Im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen sind in Deutschland unwirksam - ohne Ausnahme. Das ist auch weiter möglich, beschloss nun das Bundesverfassungsgericht. Allerdings müsse der Gesetzgeber die Folgen für die Minderjährigen regeln. Als 2015 und 2016 …