
„Überragende Bedeutung im Wettbewerb“: Apple muss mit Einschränkungen in Deutschland rechnen
Apple hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung im Wettbewerb – das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Bundeskartellamt kann dem …
Apple hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung im Wettbewerb – das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Bundeskartellamt kann dem …