„Der Selektionsprozess des Auswärtigen Amtes, welche Medien bei einem solchen Ereignis willkommen sind, stellt aus Sicht der Redaktion einen klaren Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes dar. Dort heißt es aus gutem Grund: „Eine freie Berichterstattung wird gewährleistet.“ http://flip.it/9wya2T